Am Donnerstag, den 11. September 2025 hat die Gemeinde Bornhöved den Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung beschlossen.
Den kommunalen Wärmeplan können Sie hier einsehen.
Hintergrund
Die Gemeinde Bornhöved ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) zu einer erstmaligen Aufstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30.06.2026 verpflichtet.
Für die Umsetzung, Begleitung und Aufstellung des kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde wurde die plan[neo] GmbH aus Kiel beauftragt.
Plan[neo] hat im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die aktuelle Wärmeversorgung analysiert und Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Wärmequellen erarbeitet. Die kommunale Wärmeplanung ergab ebenfalls, dass die Gemeinde Bornhöved die Voraussetzungen zu einer Schaffung und einem wirtschaftlichen Betrieb eines zentralen Wärmenetzes bzw. von Teilwärmenetzen nicht erfüllt.
Alle Eigentümer sind somit selbst für die Sicherstellung einer klimaneutralen Wärmeversorgung gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG SH) verantwortlich.